Unruhe. Im Mai wurde ich von der AHGZ zu meiner Meinung gefragt, zum Streit zwischen Holidaycheck und A&O Hotels. Hierbei hatte Holidaycheck nach einem Rechtsstreit die A&O Betriebe von seinen Portalen genommen.
(Hintergrund: Artikel in der AHGZ vom 12. Mai 2014: Holidaycheck sperrt A&O-Betriebe )
Die Nutzung von Keywords und Adwords durch Vertriebsportale ist durchaus kritisch zu bewerten. Die angebliche Freude von A&O über die Sperre kann allerdings nur als einzig mögliche PR-Reaktion gewertet werden. Denn auf Portalen gesperrt zu werden kann nicht das Ziel eines Hotels oder einer Kette sein (mein Kommentar: Artikel in der AHGZ vom 13. Mai 2014: „Nicht erstrebenswert, bei Holidaycheck gelöscht zu werden“ ).
Nun diskutiert die Branche wieder über Bewertungen. Diesmal war der Grund eine Bewertung eines Artzes auf einem Bewertungsportal und dessen Kampf gegen die Anonymität des Bewerters. Diese Sache geht jetzt vor den BGH (Artikel in der AHGZ vom 14. Juni 2014: Bleiben anonyme Bewertungen erlaubt? ).
Das anonyme Bewertungen ärgerlich und rufschädigend sein können gebe ich zu, trotz meiner positiven Darstellung in den genannten Artikeln. Allerdings bleibt die Frage:
* Was passiert, wenn Bewertungen nicht mehr anonym abgegeben werden können?